Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konzipierung, die Beratung, die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb einer Online Plattform mit den dazugehörigen digitalen Diensten sowie der Verkauf aller damit im Zusammenhang denkbaren Dienstleistungen über die Plattform.