Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich des Haltens, Verwaltens und Erwerbs von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Erbringung von Management-, Consulting- und weiteren Dienstleistungen gegenüber Gruppengesellschaften, auch gegen Entgelt, soweit die Erbringung der Dienstleistung nicht der Erlaubnis bedarf. Sowie die Ausübung von Stimmrechten für Dritte in Gesellschafterversammlungen anderer Gesellschaften im Rahmen von Stimmrechtspool-Vereinbarungen.