Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung, Gründung und Erwerb von und Beteiligung an anderen Unternehmen, Errichtung, Erwerb und Verwaltung von Immobilien, Verwaltung eigenen Vermögens. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.