Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betreuung und Koordinierung von Bauleistungen jeglicher Art sowohl im eigenen als auch im fremden Namen, die Verrichtung von Maurer-, Beton-, Putz-, Fliesen- und Trockenbauarbeiten sowie die Durchführung von Bauaufträgen und Bauleistungen aller Art durch Fremdfirmen sowie Baustoffhandel. Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt.