Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Erbringung von Pflegeleistungen für Kranke, Hilfsbedürftige, Senioren und weitere sonstige Personen und Versorgung derer, insbesondere im ländlichen Raum,
- der Betrieb von stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen,
- der Betrieb oder die Geschäftsbesorgung von Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Altenpflege sowie die Verwaltung oder die Verwertung der vorgenannten Einrichtungen; dies umfasst insbesondere die Übernahme der Betreibung und der Geschäftsbesorgung für Einrichtungen, die wesentlich der Unterbringung, Betreuung und Pflege von Senioren und Pflegebedürftigen, sowie der Unterbringung, Behandlung und Pflege erkrankter Mitbürger gewidmet sind,
- die dazu gehörenden Serviceleistungen sowie der Handel mit Hilfsmitteln und Pflegebedarf