Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Bebauung von Grundstücken mit Gebäuden aller Art, die ganze und teilweise Veräußerung von Grundstücken und/oder der darauf erstellten Gebäude, die Verwaltung, einschließlich Vermietung und Verpachtung, von Immobilien sowie die Vermittlung von Immobilien, sowie die Durchführung von Haussanierungen jeglicher Art als Bauträger und Baubetreuer im eigenen Namen und auf fremde Rechnung.