Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist der Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Bebauung unbebauter Grundstücke, die Sanierung bebauter Grundstücke sowie der Aus- und Umbau von Gebäuden jeweils zum Zwecke der anschließenden Vermietung von Wohnungen.