Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Zwecke der Gesellschaft sind
- die Förderung der Jugend- und Altenhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO,
- die Förderung der Volks- und Berufsbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO,
- die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 19 AO.