Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Produktion & Lizensierung von Video-, Bild- & Audio-Inhalten, Betrieb & Instandhaltung eigener Social Media Kanäle und Akquisition & Veräußerung von Digitalen Assets, sowie alle damit zusammenhängenden geschäftlichen Aktivitäten.