Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Bauleistungen als Generalübernehmer und/oder Generalunternehmer, ferner die Ausführung von Bodenverlegearbeiten im Hochbau, von Kabelverlegungsarbeiten im Hochbau, die keine Anschlussarbeiten sind, der Einbau von genormten Fenstern, Türen, Regalen oder anderen genormten Baufertigteilen sowie die Ausführung von Trocken- und Akustikbauarbeiten.