Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist das Kaufen, das Halten und Verkaufen von Beteiligungen an Unternehmen nur im eigenen Namen nicht als Dienstleistung für Dritte, die Verwaltung eigener Vermögenswerte und die Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Verwaltungs- und Vermittlungsdienstleistungen sowie die freie Beratung von Unternehmen in verschiedenen Geschäftsbereichen. Sie ist berechtigt, alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten auszuüben und alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Förderung und Erreichung dieses Zwecks dienlich sind.