Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Groß- und Einzelhandel mit Artikeln aus den Bereichen der Informationstechnologie: Software, Hardware, Multimedia und Telekommunikation; die Durchführung aller mit v. g. Artikeln im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen aller Art im kaufmännischen, organisatorischen und technischen Bereich sowie Unternehmensberatung; die Erbringung von Internetdienstleistungen, insbesondere die Konzeption, Erstellung und Betreibung von Dienstleistungen in den Bereichen E-Business, E-Commerce und E-Government; die Entwicklung von Individual- und Standardsoftware und die Erstellung von Multimediaanwendungen sowie Film-, Video- und Audioprodukten