Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Unternehmensberatung, insbesondere zum Zwecke der Verbesserung der Unternehmens- und Managementstruktur, zu Finanzierungs- und zu Personalfragen, die Übernahme von Zeit-, Krisen- und Sanierungsmanagement, Übernahme von Unternehmensbeteiligungen, durch Erwerb von Kapitalanteilen, Betrieben oder Betriebsteilen sowie gesamter Unternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens