Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften (Tochtergesellschaften) sowie die Erbringung von Management-, Consulting- und weiteren Dienstleistungen gegenüber Gruppen- und fremden Gesellschaften, auch gegen Entgelt, soweit die Erbringung der Dienstleistungen nicht der Erlaubnis bedarf.
- Die Verwaltung von Immobilien, ausgenommen Tätigkeiten, die einer besonderen Genehmigung oder Erlaubnis (z.B. nach § 34 c GewO) bedürfen.