Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen, das Erbringen von Verwaltungsdienstleistungen, Mobilitätsdienste, der Kauf und Verkauf von Gesellschaften und Gesellschaftsanteilen, Patenten und Mustern, das Erarbeiten und Veräußern von Konzepten, die Beratung von Unternehmen bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen sowie neuer Personalkonzepte.
Die Beratung bei Mobilitätskonzepten, die Erbringung von Mobilitätsdienstleistungen und die Beratung bei der Einführung neuer Mobilitätssysteme, Verwaltungs- und Administrationsdienstleistungen wie Ab- und Berechnung von Gehältern und Löhnen. Die Beratung bei der Gründung von Unternehmen inbesondere bezüglich o.g. Bereiche. Die Übernahme von (temporären) Führungs- und Managementfunktionen, z. Bsp. im Vertrieb etc. sowie der Abschluss aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.