Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist Entwicklung, Vermarktung und der Verkauf von Waren jeglicher Art, insbesondere Möbel und damit vergleichbare Konsumgüter über das Internet, einschließlich Aufbau, Ver- und Betrieb von e-Commerce Plattformen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.