Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die entgeltliche Vermittlung von Personal (Arbeits- und Fachkräften), das Betreiben von Personalvermittlungsgeschäften und damit zusammenhängende Geschäfte jedweder Art, insbesondere Anmietung, Vermietung, der Neu- und Umbau, Erwerb und Verkauf von Immobilien im weiteren Sinne zur Unterbringung von Personal (Arbeits- und Fachkräften) in Wohnheimen sowie Hausmeister- und Handwerkerservice, alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie das Erbringen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorgenannten Unternehmensgegenständen, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Tätigkeiten, für die eine handwerksrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, sind ausgeschlossen.