Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vertrieb von Versicherungen aller Art nach § 34d Gewerbeordnung, die Vermittlung von Finanzdienstleistungen nach § 34f Gewerbeordnung über Website, Social Media, Online-Beratung oder Versicherungs-App, Grafikleistungen, Online-Marketing, Affiliate-Marketing, Beratung und Coaching; jedoch keine Vermittlungen nach § 34c Gewerbeordnung sowie die Erbringung aller damit verbundenen Dienstleistungen unter Ausschluss genehmigungspflichtiger Tätigkeiten.