Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- die Erbringung von Unternehmens- und Bürodienstleistungen aller Art, außer genehmigungspflichtiger Dienstleistungen
- die An- und Vermietung sowie der An- und Verkauf von Fahrzeugen aller Art
- die Erbringung von Unternehmens- und Marketingberatungsleistungen
- das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte