Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Grafik- und Webdesign, Printmedien (wie Flyer, Plakate und Visitenkarten), Onlinemarketing, Erbringung von zulassungsfreien Dienstleistungen im Bereich Gewerbe, Haus und Garten, die nicht bei den zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A der HwO gelistet sind, wie z.B. Trockenbau, Garten- und Landschaftsbau, die Grünanlagenpflege und Hausmeisterservice sowie die Vermittlung von zulassungspfüchtigen Gewerken, die in der Anlage A der HwO gelistet sind, an Subunternehmer; Einzelhandel mit z.B. bei Amazon oder im Baumarkt angebotenen Waren