Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Partnern zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen Dritter, die finanzielle Beteiligung an der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen Dritter, auch deren Kauf (insbes. zahlungsgestörter Forderungen). Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden dabei nicht ausgeübt.