Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft darf ihre Geschäfte im in und Ausland betreiben, insbesondere Zweigniederlassung errichten und gleichartige oder ähnliche Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihn beteiligen. Gegenstand sind ferner die Beratung und die Erbringung von Managementleistungen aller Art für diese Unternehmen