Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
ist die Einrichtung und der Betrieb mehrerer Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) im Sinne § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen, zahnärztlichen und nicht (zahn)ärztlichen Leistungen und aller hiermit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung, der Vorsorge und Rehabilitation und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie der integrierten Versorgung. Insbesondere kann sich die Gesellschaft mit anderen Medizinischen Versorgungszentren zu einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft im Sinne des § 33 Abs. 2 Ärzte-Zulassungsverordnung zusammenschließen.