Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung, Bebauung, Vermietung und sonstige nicht gewerbliche Verwertung von Grundbesitz; Erstellung und Betrieb von Inter-netportalen zur Information und Vermittlung von Dienstleistungen sowie Entwicklung und Vertrieb von Software; Erwerb, Halten, Vermittlung, Vergabe und Veräußerung von Paten-ten und Lizenzen; Marketingdienstleistungen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind in allen Fällen ausgeschlossen.