Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleichen Rechten, gewerblichen Räumen und Wohnräumen und die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr oder Baubetreuer sowie die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen (einschließlich Tätigkeiten im Sinne der §§ 34 c und 34 i GewO) sowie allen in diesem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.