Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) das Management von Unternehmen, die im Bereich der Erneuerbare-Energien-Wirtschaft tätig sind;
b) die Beratung, Planung, Projektentwicklung, das Projekt-Management wie auch die Generalunternehmerschaft bei Projekten der Energiewirtschaft. Eingeschlossen ist auch die Vermittlung sowie der Verkauf, die Finanzierung und der Betriebsservice von Energieprojekten. Ausgenommen sind solche Tätigkeiten, die nach den gesetzlichen Vorschriften einer Genehmigung oder Lizenz bedürfen, es sei denn, die Gesellschaft verfügt über die Genehmigung oder die Lizenz;
c) der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handels- und Dienstleistungsgesellschaften.