Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Behälter- und Apparatebau; Estrichverlegung; Fliesen-, Platten- und Mosaikverlegung; Bodenverlegung; Betonbohren und -schneiden; Rohr- und Kanalreinigen; Theater- und Ausstattungsmalen; Trockenbauen; Bühnenbauen; Einbau von genormten Baufertigteilen; Bautrocknungsgewerbe; Asphalfcierung (ohne Straßenbau); Fugen, soweit es sich nicht um genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt oder die Genehmigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt.