Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Der Erwerb und die Bebauung von Bauland als Treuhänder öffentlicher und privater Bauherren sowie auf eigene Rechnung; die Entwicklung, Betreuung und Durchführung von kostensparenden Bau-, Bauplanungs- und Baufinanzierungstechniken; die Entwicklung, Planung und Durchführung von ökologischen Bauformen und von Verfahren mit Nutzerbeteiligung;
die Beratung und Betreuung von Genossenschaften, Bauherrengemeinschaften und sonstigen Bauherren; die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Stadterneuerungs- und Stadtentwicklungsmaßnahmen; die Entwicklung und Betreuung von Forschungsvorhaben und die Durchführung von Lehrveranstaltungen; Durchführung und Ausführung von Baumaßnahmen im experimentellen Wohnungsbau.