Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten von Beteiligungen, Vermögensverwaltung, Eventorganisation, Beratung, Investments in Start-Ups und Unternehmen sowie Kaufen und Verkaufen von Immobilien und Grundstücken auf eigene Rechnung und nicht für Dritte sowie verwandte, erlaubnisfreie Geschäfte. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.