Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Das Verwalten von eigenem Vermögen, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die Erbringung von Management-, Consulting- und weiteren Dienstleistungen und verwandte Geschäfte; ausgenommen hiervon ist die Beratung in Rechts- und/oder Steuerangelegenheiten.
- Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängener Geschäfte jedweder Art, der Erwerb und die An- und Vermietung von Immobilien, die Veräußerung eigener Immobilien, die Verwaltung dieser Immobilien, insbesondere durch Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzung, sowie die Projektentwicklung; soweit dies keiner besonderen Genehmigung bedarf.