Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist der Erwerb, die Entwicklung und die Verwaltung von Immobilien und Grundstücken sowie die Erbringung von Planungs- und Verwaltungsdienstleistungen im Bereich der Immobilienwirtschaft unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erarbeitung komplexer integrierter Energielösungen, insbesondere im Photovoltaikbereich, energetischer Gebäudesanierung sowie der Handel mit den dazu erforderlichen Komponenten.