Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Erbringen von Beratungsleistungen bei und für Errichtung, Bau und Betrieb von Freileitungen, Kabeltrassen und Umspannwerken;
- Erbringen von sonstigen Leistungen zu Errichtung und Bau von Freileitungen, Kabeltrassen und Umspannwerken;
- Beratung und Projektleitung im Bereich des Freileitungsbaus, insbesondere die Projektleitung im Bereich des Freileitungsbaus, Projektabwicklung bei Freileitungsprojekten sowie die Erbringung von Ingenieursdienstleitungen im Tiefbau.
- Erwerb, die Entwicklung, Sanierung, Rekultivierung, Veräußerung, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten einschließlich aufstehender Bauten sowie der Betrieb von Beherbungsgewerbe. Davon ausgenommen sind die nach § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung erlaubnisbedürftigen Tätigkeiten.