Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Handel mit und Herstellung sowie Vertrieb von Baustoffen und Bauelementen; Beratungs-, Dienst- und Managementleistungen im Baubereich; Erwerb, Entwicklung, Bebauung, Sanierung, Verwaltung und Bewirtschaftung von eigenen Immobilien jeder Art, auch unbebauten Grundstücken, in allen Rechts- und Nutzungsformen; Erwerb von, Beteiligung an und Verwaltung von anderen Unternehmen und Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.