Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Akquisemanagement, Ankauf, Verkauf sowie Sanierung von Immobilien, jedoch nicht für Dritte sowie Verwaltung eigenen Vermögens sowie Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen, mit Ausnahme von Vermittlungstätigkeiten nach § 34 c GewO.