Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf, das Halten und Verwalten von Immobilien und Immobilienbeteiligungen, Dienstleistungen rund um die Immobilie sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben, jedoch keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten im Sinne der MaBV.