Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens sind die
a. Erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen
b. Planung, Finanzierung, Errichtung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien mit dem Schwerpunkt der Stromerzeugung aus Wind- und solarer Strahlungsenergie sowie der Handel mit Komponenten, Energie und Emissionen und alle Tätigkeiten, die zur Vermittlung oder Beratung zwischen Energieverbrauchern und Energieerzeugern führen.
c. Beteiligung an anderen Gesellschaften.
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen.
3. Innerhalb der vorgenannten Bereiche ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen.