Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung, Verkauf sowie Direktvermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen; Getreide, Kartoffeln, Hülsenfrüchte, Ölfrüchte, Futterpflanzen, Obst und Gemüse; Dung- und Gülleherstellung sowie Transport; Haltung und Zucht von Rindern, Schweinen und Geflügel; Verkauf von Schlacht- und Zuchtvieh