Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Eigene Vermögensverwaltung, die Gesellschaft kann sich auf eigene Rechnung und nicht für Dritte an anderen Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, beteiligen, sie erwerben, sie gründen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Weiterhin erbringt die Gesellschaft Management- und Beratungsleistungen im unternehmerischen Bereich an verbundenen Unternehmen