Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Kaufen, das Halten und das Verkaufen von Beteiligungen an Unternehmen nur im eigenen Namen nicht als Dienstleistung für Dritte, die Verwaltung eigener Vermögenswerte und die Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Verwaltungs- und Vermittlungsdienstleistungen.