Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Ankauf und Verkauf von Immobilien, die Vermittlung und/oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, auch Pacht- und Mietverträge,
die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung oder als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, die Vermietung und Vermittlung von Immobilien - auch im Ausland -, sowie
die Beteiligung an anderen Unternehmen in jeder rechtlich zulässigen Form,
erlaubnispflichtige Tätigkeiten jedoch jeweils nur auf der Grundlage einer entsprechenden Erlaubnis.