Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf, Verkauf, Verwaltung, Bau und Entwicklung von Immobilien, die Entwicklung von Unternehmenskonzepten sowie die Übernahme von zentralen Dienstleistungen und Managementaufgaben für verbundene Unternehmen und aller damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, ferner Tätigkeiten nach § 34c GewO, auch soweit eine Erlaubnis dazu notwendig ist.