Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Erbringen von erlaubnisfreier Unternehmensberatung sowie der Erwerb von Beteiligungen und das Halten und Verwalten im eigenen Namen auf eigene Rechnung, nicht für Dritte sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Vermietung und Verpachtung von Immobilien.