Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Betrieb eines Medienunternehmens dessen Gegenstand der Kauf und Verkauf und das Halten von Nutzungsrechten an Autorenwerken sowie die Herstellung, der Druck, die Finanzierung der Produktion und dessen Bewerbung sowie der Vermittlung, unabhängig davon, ob es sich um E - Books, Print -, Hörbuch - bzw. Audio - oder Videoproduktion (jeweils im weitesten Sinne) handelt