Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Alle nach § 34c GewO sowie § 34i GewO erlaubnispflichtigen Tätigkeiten, im Einzelnen die Vermittlung von Immobilien und Grundstücken, Ankauf , Entwicklung, Planung und Verwirklichung von Solar- und Windanlagen, sowie Ankauf, Entwicklung, Planung und Verwirklichung von Bauprojekten für den privaten und gewerblichen Gebrauch, Vermittlung von Bau- und Privatfinanzierungen sowie die Vermittlung von Beteiligungen und Investoren.