Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist die Entwicklung, der Betrieb, der Vertrieb und/oder die Vermarktung von digitalen Informationssystemen - insbesondere Online Stellenportale und Stellenanzeige - sowie Dienstleistungen in den Bereichen Human Resources - insbesondere Personalvermittlung, Personalmanagement, Personalbeschaffung, Personalvermarktung, Personalmarketing, Personaldienstleistungen und Personalberatung, sowie die Planung, Durchführung und Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen, Schulungen und Seminaren. Erlaubnispflichtige Geschäfte z. B. nach § 34 c Gewerbeordnung, tätigt die Gesellschaft nur, wenn und soweit sie über eine solche Erlaubnis verfügt.