Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Betreiben von Jugendhilfeeinrichtungen und die Erbringung von Leistungen nach dem SGB VIII, sowie das Durchführen von Bildungsangeboten, das Anbieten von Beratungsleistungen im Rahmen des Kinderschutzes, das Anbieten von Leistungen der Organisationsberatung und das Betreiben eines Seminarzentrums