Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Betrieb gastronomischer Einrichtungen; Herstellung und Verkauf von sowie Handel mit Lebensmitteln, Speisen, Getränken in und außer Haus; Vermietung von Gästezimmern und Wohnungen; Planung und Durchführung und Vermittlung von Kultur- und Tourismusangeboten; Handel mit Nonfood-Artikeln insbesondere Souvenirs und touristischem Zubehör; Produktion und Verkauf von Energie, Vermietung von Fahrzeugen, Fahrrädern, Sportgeräten und touristischem Zubehör; sowie verwandte oder zweckdienliche Geschäfte