Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch diesen allein, sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere an Grundbesitzgesellschaften, sowie die Erbringung von mit der Verwaltung der Beteiligungen an den Unternehmen verbundenen Dienstleistungen auch für andere sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft übt keine Tätigkeit aus, die einer behördlichen oder gerichtlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedarf.