Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Veräußern von Gesellschaften bzw. von Beteiligungen, sowie die Erbringung von Dienstleistungen auf diesem Gebiet, jedoch mit Ausnahmen von genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten.