Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Großhandel mit Konsumgütern, insbesondere von Gewürzen, Getränken und anderen
Lebensmitteln;
b) Vergabe von Lizenzen für Produkte und Leistungen in den unter a) angeführten Bereichen;
c) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen und alle geschäftlichen
Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Unternehmensgegenstands notwendig
oder nützlich erscheinen;
d) Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen und
Tochtergesellschaften im ln- und Ausland zu errichten sowie andere Unternehmen im ln- und Ausland zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen